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Überführungen von Urnen nach Polen

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen

Achtung!

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen! Danke

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen der Botschaft der Republik Polen in Berlin bei einer Überführung von Urnen aus Deutschland, bzw. aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in das Staatsgebiet der Republik Polen.
Die folgenden Informationen wurden durch die Botschaft der Republik Polen in Berlin verfasst und auf der Webseite der Botschaft der Republik Polen in Berlin unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Info-Urnenüberführung

Stand der nachfolgenden Informationen ist der 11.03.2019.

Informationen der Botschaft der Republik Polen

Leichen- oder Urnentransport

Für den Leichen- oder Urnentransport von Deutschland nach Polen ist eine von einer polnischen Konsulatsbehörde ausgestellte Bescheinigung notwendig. Diese Bescheinigung wird ausgestellt: im Falle einer Leiche – ausschließlich an das Bestattungsunternehmen, im Falle einer Urne – auch an Privatpersonen. Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, sind folgende Unterlagen im Original (eine Übersetzung ins Polnische ist nicht erforderlich) während der Öffnungszeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr; Dienstag: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) im der Konsularabteilung vorzulegen (eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich):

1. Bescheid eines für die Beisetzungsstätte zuständigen Landrats oder Stadtpräsidenten mit Genehmigung des Transports der Leiche oder der Asche der verstorbenen Person nach Polen und der Bestattung auf dem lokalen Friedhof. Eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung reicht nicht aus (Unterlagen, die zur Ausstellung der Genehmigung bzw. zum Erlass des Bescheids notwendig sein können: internationale Sterbeurkunde, ärztliches Attest über die Todesursache mit Bestätigung, dass die jeweilige Person nicht infolge einer ansteckenden Krankheit verstarb);

2. Sterbeurkunde (bei einem deutschen Dokument ist dies die STERBEURKUNDE, bei einem mehrsprachigen Dokument der AUSZUG AUS DEM STERBEEINTRAG) oder eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamtes, dass die Ausstellung einer solchen Urkunde nicht möglich war (BESCHEINIGUNG ÜBER ZURÜCKSTELLUNG EINER STERBEURKUNDE) (Unterlagen, die zur Ausstellung einer Sterbeurkunde durch das deutsche Standesamt notwendig sein können: Geburtsurkunde der verstorbenen Person auf einem mehrsprachigen Vordruck, Heiratsurkunde der verstorbenen Person auf einem mehrsprachigen Vordruck, sofern sie verheiratet war);

3. im Falle einer Leiche – Genehmigung für den Leichentransport (LEICHENPASS), im Falle einer Urne – Bescheinigung über die Einäscherung (EINÄSCHERUNGSBESCHEINIGUNG);

4. im Falle eines Transits, d.h. wenn die Leiche durch das Staatsgebiet der Republik Polen in ein Drittland transportiert wird, wird für die Ausstellung einer Bescheinigung für den Transit – außer der oben genannten Unterlagen – die vom Konsulat des Zielstaates ausgestellte Erlaubnis einer Leicheneinfuhr benötigt.

Anmerkung: Falls ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Leichen- oder Urnentransport ohne die oben gelisteten Originalunterlagen im Konsulat gestellt wird, wird die Bescheinigung nicht ausgestellt.

Es besteht keine Möglichkeit einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Leichentransport per Post zu stellen.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN:

Die Konsulargebühr beträgt 50,- EUR (gemäß der Konsulargebühren-Tabelle).



LEICHENTRANSPORT

Technische Anforderungen an den Sarg:

– Die Leiche muss sich in einem dicht verlöteten Sargeinsatz aus Metall befinden,

– Im Metalleinsatz muss sich eine absorbierende Substanz befinden (mindestens 5 cm),

– Der Metalleinsatz muss in einem hölzernen Sarg eingelegt sein.

Bei der Ausstellung des Leichenpasses kann das Bestattungsunternehmen gebeten werden, die Einhaltung der internationalen Sanitärvorschriften beim Leichentransport schriftlich nachzuweisen (BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ORDNUNGSGEMÄSSE EINSÄRGUNG).

Wir weisen darauf hin, dass in einigen Städten beim Leichentransport ins Ausland der Leichenpass erst nach einer zweiten Leichenschau ausgestellt werden kann, welche vom Bestattungsunternehmen beantragt werden muss, die den Transport durchführt.

URNENTRANSPORT ODER URNENVERSAND PER POST

Technische Anforderungen an die Urne mit Asche:

– Die Asche muss in einen dicht verlöteten Einsatz eingefüllt werden, der anschließend in die Urne gesetzt wird.



Die Urne kann durch ein Bestattungsunternehmen oder eine Privatperson nach Polen gebracht bzw. per Post gesendet werden. In jedem Fall ist die Urne mit dem Original der konsularischen Bescheinigung zu transportieren.

Für den Urnentransport bzw. Urnenpostversand nach Polen kann die Bescheinigung auch per Post eingeholt werden. Dazu sind an die Postanschrift der Konsularabteilung der Botschaft (Botschaft der Republik Polen in Berlin, Konsularabteilung, Lassenstrasse 19-21, 14193 Berlin, Deutschland) ein vollständiger Satz der Originalunterlagen, der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung mit Angabe der Kontakt-Telefonnummer des Empfängers und seiner Postanschrift, an welche die Bescheinigung zugesendet werden soll, sowie die Überweisungsbestätigung von 56,- EUR an das nachfolgend genannte Konto zu senden:

Begünstigter: Botschaft der Republik Polen in Berlin

BIC (SWIFT): PBNKDEFF

IBAN: DE 95 1001 0010 0017 5701 01

Verwendungszweck: URNE/ Vorname und Nachname der verstorbenen Person



Anmerkung: Die Bescheinigung wird erst nach der Gutschrift der Einzahlung ausgestellt, d.h. nach 7 bis 14 Tagen ab dem Tag der Überweisung. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.

Inhalts Nachweis

Die oben stehenden Informationen wurden durch die Botschaft der Republik Polen in Berlin verfasst und von uns zum Zwecke der Information unserer Kunden am 11.03.2019 von der Internetseite der Botschaft der Republik Polen in Berlin übernommen. Das Urheberrecht des oben zitieren Textes mit Informationen zu Urnen-Überführungen in das Staatsgebiet der Republik Polen liegt allein bei der Botschaft der Republik Polen in Berlin.